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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Companyon Analytics GmbH

1.    Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Benutzung der Software „Companyon“ („Software“) im Wege der cloudbasierten Nutzung (Software as a Service) und regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Softwareanbieter Companyon Analytics GmbH, Speditionstr. 15a, 40221 Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Thorsten Havemann, („Companyon“) und dem Nutzer („Nutzer“). Diese AGB gelten ausschließlich. Anderslautende Bedingungen des Nutzers entfalten selbst dann keine Wirkung, wenn Companyon diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2.    Leistungsbeschreibung
(1)    Die Software ist eine web-gestützte Controlling-Applikation, die es dem Nutzer ermöglicht, seine Geschäftszahlen zu analysieren. Die Basis der Applikation sind die Berechnung, tabellarische Darstellung und Visualisierung von Kennzahlen. Darauf aufbauend ermöglichen verschiedene Module weitere Funktionalitäten. Die Nutzung der einzelnen Module ist im Leistungsumfang der Software-Basisversion entweder enthalten oder kann kostenpflichtig dazugebucht werden. Einzelheiten hierzu ergeben sich jeweils aus dem vom Nutzer bestellten Leistungspaket, dessen Beschreibung über die Webseite www.companyon.de abgerufen werden kann. Companyon stellt dem Nutzer die Software für die Dauer des Vertrages zum Abruf über das Internet zur Verfügung. Eine auf die konkreten Bedürfnisse des Nutzers zugeschnittene Anpassung oder Erweiterung der Software ist nicht geschuldet, kann aber angefragt und gegen Entgelt vereinbart werden. Genauso können Schulungen oder Beratungsleistungen gegen Entgelt vereinbart werden. Soweit mit der Software Handlungsempfehlungen generiert werden, sind diese aufgrund von Algorithmen, allgemeinen Regeln und KI-basiertem Lernen der Software entstanden. Diese Handlungsempfehlungen stellen keine betriebswirtschaftliche Beratung dar, sondern sind lediglich geeignet, betriebswirtschaftliche Überlegungen des Nutzers zu unterstützen.
(2)    Companyon wird die Software regelmäßig aktualisieren, verbessern und ggf. den Leistungsumfang erweitern. Soweit Companyon dadurch neue Module und neue Funktionalitäten zur Verfügung stellen kann, werden diese dem Nutzer unter Angabe der Mehrkosten angeboten. Der Nutzer nutzt die jeweils aktuelle Version. Ein Anspruch des Nutzers auf eine frühere oder aber eine neuere Version der Software besteht nicht. 
(3)    Im Rahmen der Nutzung der Software werden Daten des Nutzers in verschlüsselter Form auf Servern in jeweils nutzereigenen Serverbereichen gespeichert und verarbeitet. Diese Server befinden sich ausschließlich in ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland.
(4)    Companyon verpflichtet sich, geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Nutzers zu treffen. Zu diesem Zweck nimmt Companyon regelmäßige Backups vor. Darüber hinaus treffen Companyon keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten.
 
3.    Rechteeinräumung
(1)    Companyon räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Software bestimmungsgemäß für betriebliche Geschäftsprozesse insbesondere Controlling zu nutzen.  
(2)    Der Quellcode der Software wird dem Nutzer nicht zugänglich gemacht und der Nutzer verpflichtet sich, Reverse Engineering, Disassemblierungen, Dekompilierungen, Übersetzungen oder unzulässige Offenlegungen weder selbst vorzunehmen, noch zu veranlassen, noch zu ermöglichen, soweit dies nicht nach anwendbarem zwingenden Recht zulässig ist.
(3)    Der Nutzer darf die Software nicht vervielfältigen, es sei denn, dies ist zur vertragsgemäßen Nutzung oder für Zwecke einer angemessenen Backup- bzw. Notfallwiederherstellung oder nach zwingenden Gesetzesvorschriften erlaubt.
(4)    Soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist, räumt der Nutzer Companyon das Recht ein, gespeicherte Daten für Backupzwecke in einem Ausfallrechenzentrum zu speichern. Sollte es zur Störungsbeseitigung erforderlich sein, so ist es Companyon gestattet, Änderungen an den Daten und dem Datenformat vorzunehmen.

4.    Mitwirkungspflichten des Nutzers
(1)    Der Nutzer verpflichtet sich, zur Nutzung der Software die notwendige Internetverbindung zum System von Companyon herzustellen und für die Dauer der Nutzung aufrechtzuerhalten.
(2)    Die für die Softwarenutzung erforderliche Konfiguration des IT-Systems des Nutzers, insbesondere eines aktuellen und gängigen Webbrowsers, ist Aufgabe des Nutzers.
(3)    Im Rahmen des Anmeldeprozesses registriert sich der Nutzer mit den zur Nutzung erforderlichen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Diese Zugangsdaten sind vom Nutzer sicher zu verwahren und geheim zu halten. Eine Weitergabe an berufsgeheimnisverpflichtete Berater zu Beratungszwecken ist jedoch zugelassen.

5.    Verfügbarkeit
Companyon garantiert eine Verfügbarkeit der Software sowie des Speicherplatzes von 95% im Jahresmittel. Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeit gelten folgende Ausfallzeiten als verfügbare Zeiten:
•    Regelmäßige Wartungsarbeiten, sofern diese im Wartungsfenster (zwischen  21 und 7 Uhr) durchgeführt und dem Nutzer vorab angekündigt werden;
•    Unvorhergesehen erforderlich werdende Wartungsarbeiten, wenn diese nicht durch eine Pflichtverletzung von Companyon bei der Leistungserbringung verursacht wurden (höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse etc.);
•    Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit Companyon die vereinbarten Schutzmaßnahmen getroffen hat;
•    Ausfallzeiten aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Ausstattung des Nutzers oder aufgrund anderer durch den Nutzer verursachten Unterbrechungen.

6.    Support
Companyon stellt dem Nutzer an Werktagen zwischen 9 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 0211-962919-0 eine Hotline für telefonische Beratung hinsichtlich der Softwarenutzung oder Fehlerbehebung zur Verfügung. Keine Werktage im Sinne dieser Regelung sind gesetzliche Feiertage im Bundesland NRW. In diesem Zeitfenster wird Companyon auch per E-Mail (support@companyon.de) eingehende Anfragen des Nutzers beantworten.

7.    Gewährleistung
Für Mängel der gegen Entgelt zur Verfügung gestellten Software sowie Speicherkapazität haftet Companyon nach den Gewährleistungsregeln des Mietrechts (§§ 536 ff. BGB), jedoch mit der Maßgabe, dass eine Schadensersatzpflicht entgegen § 536a Abs. 1 BGB nur im Falle eines Verschuldens nach den Regelungen in Ziff. VIII dieser AGB besteht. Für unentgeltlich zur Verfügung gestellte Software und Speicherkapazität haftet Companyon nach den Gewährleistungsregeln der Leihe (§§ 599 ff. BGB).

8.    Haftung
(1)    Companyon haftet unbeschränkt bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2)    Companyon haftet für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer daher vertrauen durfte („Kardinalspflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu erwartenden Schaden.
(3)    Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4)    Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Companyon.
(5)    Companyon garantiert, dass die Software keine Schutzrechte Dritter verletzt. Companyon stellt den Nutzer von allen Ansprüchen wegen zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software frei und wird auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung für den Nutzer übernehmen. Der Nutzer wird Companyon unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Unterlässt er dies, erlischt der Freistellungsanspruch, sofern kein Fall einer unbeschränkten Haftung nach Ziff. VIII 1. vorliegt.

9.    Vergütung
Der Nutzer kann zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Abrechnung wählen und sich das gewünschte Leistungspaket zusammenstellen. Die jeweils aktuellen Preise je Leistungspaket sind der Webseite www.companyon.de zu entnehmen.
Die Vergütung wird jeweils im Voraus zu Beginn des Abrechnungszeitraumes im Wege der vereinbarten Zahlungsweise entrichtet.

9.1 Nutzung der Lizenzen für „zusätzliche Unternehmen“

Definition verbundener Unternehmen: Die Nutzung der preisreduzierten Lizenzen für „zusätzliche Unternehmen“ (www.companyon.de/preise) ist ausschließlich für Unternehmen zulässig, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit dem Hauptunternehmen stehen. Dazu zählen insbesondere Tochterunternehmen, Schwesterunternehmen oder rechtlich verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts.

Unzulässige Nutzung für unabhängige Unternehmen: Es ist nicht gestattet, die preisreduzierten Lizenzen für Unternehmen zu verwenden, die keine rechtliche Verbindung zum Hauptunternehmen haben. Darunter fallen insbesondere unabhängige Drittunternehmen, die weder direkt noch indirekt durch das Hauptunternehmen kontrolliert oder geführt werden.

Nachweispflicht: Companyon behält sich das Recht vor, vom Kunden Nachweise über die rechtliche Verbindung der hinzugefügten Unternehmen zum Hauptunternehmen anzufordern. Kommt der Kunde dieser Nachweispflicht nicht nach oder stellt sich heraus, dass eine unzulässige Nutzung vorliegt, ist Companyon berechtigt, die entsprechenden Lizenzen mit sofortiger Wirkung nachträglich bzw. rückwirkend zum regulären Preis abzurechnen.



10.    Datenschutz und Datensicherheit
(1)    Sollten im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages, insbesondere, aber nicht ausschließlich bei der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhoben werden, stellt Companyon sicher, dass dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden.
(2)    Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben und genutzt, wie es die Durchführung des Vertrages erfordert. Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat im Rahmen der Weisungen des Nutzers zu erfolgen.
(3)    Die Geschäftsdaten des Nutzers werden beim Upload verschlüsselt übertragen und in sicher verschlüsselten Datenbanken gespeichert. Die App wird über eine HTTPS gesicherte, verschlüsselte Verbindung übertragen. Auswertungen von Daten, die für die Weiterentwicklung der Software, Branchen- und Trendanalysen sowie aggregierte Vergleichskennzahlen erforderlich sind, wird Companyon nur mit vollständig anonymisierten Daten durchführen.
(4)    Sofern erforderlich werden die Parteien gemäß den Vorgaben aus Art. 28 Datenschutzgrundverordnung eine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung schließen.

11.    Testphase, Laufzeit, Kündigung
(1)    Der Nutzer hat das Recht, die Software kostenlos während einer Testphase zu testen.
(2)    Nach Ablauf der Testphase entsteht dem Nutzer keine Kaufverpflichtung. Beim Kauf entscheidet sich der Nutzer hinsichtlich des Leistungsumfangs (Module) der Laufzeit und der Zahlungsweise.
(3)    Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um einen weiteren Monat (monatliche Zahlungsweise) oder 12 Monate (jährliche Zahlungsweise), wenn nicht mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen vor dem Ende der Vertragslaufzeit in Textform (z.B. per E-Mail an support@companyon.de) gekündigt wird.
(4)    Endet der Vertrag durch Kündigung, werden sämtliche Daten des Nutzers gelöscht.
(5)    Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


12.    Schlussbestimmungen
(1)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
(2)    Erfüllungsort und zugleich ausschließlicher Gerichtsstand für alle rechtlichen Auseinandersetzungen ist Düsseldorf.    
(3)    Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Die Parteien werden sich im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen auf eine wirksame Regelung einigen, die dem mit der unwirksamen Klausel Gewollten wirtschaftlich nahe kommt.
(4)    Änderungen, Abweichungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.

Stand: März 2021